Allgemeine Teilnahmebedingungen

Für die Nutzung unserer Vermittlungsplattform gibt es einige rechtsverbindliche Regeln.

Leider geht es auch bei uns nicht ohne einen gewissen rechtlichen Rahmen. Für alle Teilnehmenden auf dieser Plattform, sowohl diejenigen, die Hilfe suchen (im Folgenden: Hilfesuchende) als auch für diejenigen, die Hilfe anbieten können (im Folgenden: Helfende), gelten die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen:

1. DER HAFEN HILFT! e.V. stellt kostenfrei unter der Seite www.der-hafen-hilft.de eine Plattform zur Verfügung, in der Hilfesuchende und Helfende Angebote und Anfragen veröffentlichen können, die dann von Hilfesuchenden bzw. Helfenden angenommen bzw. von Helfenden bereitgestellt werden können.

2. Helfender kann jeder sein, also von der Kapitalgesellschaft bis zur Privatperson, der gerne etwas zum Gelingen unseres Projekts beitragen möchte.

3. Hilfesuchende können derzeit ausschließlich Organisationen sein, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurden. Im Zweifelsfall ist DER HAFEN HILFT! e.V. berechtigt, einen Nachweis über die anerkannte Gemeinnützigkeit anzufordern.

4. DER HAFEN HILFT! e.V. stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, auf der Hilfesuchende und Helfende zusammenfinden. Sobald hier eine Vereinbarung geschlossen wurde, wann und wie die Hilfe vonstattengehen soll, wird eine Rückmeldung von beiden Seiten, also Helfenden wie auch Hilfesuchenden, erfolgen, damit das entsprechende Angebot von unserer Plattform wieder entfernt werden kann.

5. DER HAFEN HILFT! e.V. übernimmt keinerlei Garantien für das tatsächliche Zustandekommen und die Abwicklung der Hilfe. Insbesondere übernimmt er keine Haftung für im Zusammenhang mit der Durchführung der Hilfe entstehende Schäden bei Helfenden wie bei Hilfesuchenden.

6. Im Zweifelsfall müssen beide Seiten untereinander vorab klären, inwieweit Versicherungsschutz bei Durchführung etwaiger Arbeiten besteht.

7. Bei Spenden von gebrauchten Sachen übernehmen Helfende – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinerlei Gewährleistung oder Garantie für die Sachspende. Ausgenommen hiervon sind etwaige restliche Gewährleistungsfristen des Herstellers bzw. Garantien des Herstellers, etwaige diesbezügliche Ansprüche werden die Helfenden mit gesonderter Vereinbarung an die Hilfesuchenden abtreten.

8. Entsprechendes gilt für Dienst- oder Werkvertragsleistungen.

9. Als karitatives Projekt wird von DER HAFEN HILFT! e.V. von keiner Seite, also weder von dem Hilfesuchenden noch von dem Helfenden, eine Provision oder sonstige finanzielle Beteiligung an dem jeweiligen Hilfsprojekt gefordert. Im Gegenzug bestehen auch keinerlei Ansprüche gegen DER HAFEN HILFT! e.V. für den Fall, dass eine von einem Helfenden versprochene Hilfeleistung nicht erfolgt oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.

10. Haftungsbeschränkung: Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften die Beteiligten, also Helfende sowie Hilfesuchende, nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den jeweiligen Beteiligten oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von einem Beteiligten gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

11. Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Plattform.